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Finanzlexikon: planung

planung

Planung ist der geistige Akt der Gestaltung eines Planes mit unterschiedlich bedeutsamen und in ihrer Bedeutung wechselnden Wesenselementen. Deshalb sind auch Anwendung und Verständnis von Planung unterschiedlich.

Im einzelnen sei betont: Das Wesen von Planung kann als die bewusste, aktive Schaffung zielbezogener, bewerteter Vorstellungen beschrieben werden.

Um den Wirklichkeitsbezug herzustellen, sind noch zwei weitere Elemente erforderlich:

Planung ist auf vorhandene oder mögliche Mittel (Ressourcen) zu beziehen, damit sie nicht wirklichkeitsfremd (utopisch) wird, und eine Planung ist zu irgendeinem Zeitpunkt abzuschließen - oder zu verwerfen, damit sie nicht sinnlos wird.

Eindeutig(keit?) ist der Zweck von Planung.

Planung, d. h. die zeitlich und bezüglich der Mittel eingebundene, bewusste aktive Schaffung zielbezogener, bewerteter Vorstellungen dient stets der "Optimierung zukünftiger Handlungsabfolgen".

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